Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Ihr GDI Kassensystem.
Die Kassensicherungsverordnung fordert für jedes neu eingerichtete Kassensystem in Deutschland bis zum 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die alle Umsätze mitschreibt. Die TSE hat zum Ziel, Kassenmanipulationen zu verhindern. Insbesondere will die Regierung mit dieser Vorschrift die Steuerhinterziehung durch Umsatzverkürzung am Point of Sale eindämmen.
Übergangsregelung: Gemäß Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO dürfen nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschaffte Registrierkassen, welche die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (BStBl. I 2010, 1342) erfüllen, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden.
Nichtbeanstandungsregelung: Betriebe, die vor dem 31.12.2019 bei einem Kassenhändler einen Auftrag zur Umrüstung oder die Bestellung eines neuen Kassensystems veranlasst haben, kommen bis zum 30.09.2020 ohne Strafe aus.
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Quelle: GDI Software