Digitaler Nachlass: Für den Fall der Fälle!

von | Jun 29, 2021 | Allgemein

Das Internet ist überall verbreitet und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Mittlerweile findet das Leben zahlreicher Menschen vorwiegend im Internet statt. Die persönlichen und geschäftlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den verschiedenartigen Onlinekanälen verbreiten, sind beachtlich.

Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie sich zeitig Gedanken darüber machen, was im Sterbefall mit ihnen erfolgen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Unternehmenspartner oder Mitarbeiter im Sterbefall den Zugriff auf wichtige Konten und Informationen erhalten und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Wer heute stirbt, ist lange nicht tot!

Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Applikationen oder Cloud-Dienste: Für viele Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile überwiegend im Internet statt.
Gemäß der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 nutzen in Deutschland gegenwärtig 66,4 Millionen Personen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur selben Zeit hinterlassen sie Unmengen an persönlichen und beruflichen Daten und Informationen auf den unterschiedlichen Onlinekanälen.
Dennoch machen sich nur die wenigsten Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Sterbefall passieren soll.

Ärgerlicher noch: Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihren digitalen Nachlass gleichfalls entscheiden können, wie über ihren analogen Nachlass. Dies führt dazu, dass sie für diesen Zweck nicht selten keine Nachlassregelungen treffen.
Die Konsequenzen: Die Angehörigen müssen im Todesfall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen verkraften. Sie haben häufig auch keine Möglichkeit auf entscheidende Accounts und Daten zuzugreifen. Gleichzeitig müssen sie mitunter alle Kosten für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, dass künftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.

Das virtuelle Leben kennt kein Fälligkeitsdatum!
Die digitalen Spuren, die ein Internetuser bei seinen Aktivitäten im Internet verbreitet, sind nicht nur unterschiedlich, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.
Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffserklärung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Verwendung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch jegliche Informationen die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services sowie allen Online-Nutzerkonten und -Portalen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:
• E-Mail-Konten,
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Informationen in sozialen Netzen,
• Messenger- und Cloud-Dienste,
• Konten bei Streamingdiensten,
• Accounts in Onlineshops,
• elektronische Zahlungsmittel,
• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Blogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Magazine,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Außerdem gelten sämtliche elektronische Daten wie Bilder, Filme oder Dateien, die auf einem Rechner, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitaler Nachlass.
Ferner werden in einigen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die juristische Lage ist hier allerdings strittig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware dahingehend entscheidet, ob diese unter die spezielle digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Der Erbe ist Rechtsnachfolger!
Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.
Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten in Kontakt kommen. Dazu zählen hauptsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz, das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.

Im Allgemeinen werden für den digitalen Nachlass aber die gleichen Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.
Demnach haften – und zahlen – die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.

Gerade zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!
Plötzliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Ableben können jede Person überraschend treffen. Gerade Betriebe müssen die Fälle von Krankheit und Unfall zeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Darum ist es wesentlich, sich frühzeitig mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den geschäftlichen Bereich.

Persönlicher digitaler Nachlass
Im persönlichen Umfeld empfiehlt es sich, eine grundlegende Bevollmächtigung oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Wesentliche hierbei ist es, den Verwandten die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall prompt auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen.

Daher sollten besonders folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
o Zugangsdaten zu allen wichtigen E-Mail-Accounts
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Accounts und Plattformen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Smartphones, Notebooks, Tablets und Co.

Geschäftlicher digitaler Nachlass
Im geschäftlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugang auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regeln. Der Vorteil hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Firmen permanent einen Master-Zugriff auf die Konten der Mitarbeiter haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.
Eine weitere Option den digitalen Nachlass im dienstlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert speichern und organisieren können.
Beständig dranbleiben beim digitalen Erbe!
In Anbetracht der Tatsache, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Website größer wird, ist es vorteilhaft, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugriff auf wesentliche Accounts erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können hochsensible Daten und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die folgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  1. Fertigen Sie eine Auflistung an, die sämtliche benutzten Online-Accounts, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
  2. Hinterlegen Sie das Verzeichnis als Schriftstück oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
  3. Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
  4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
  5. Entfernen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die keinem in die Hände fallen sollen.
  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und organisieren können.
  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu chiffrieren und die Vertraulichkeit ihrer privaten Daten zu wahren.

Sorgt zeitig vor: Denn das Projekt „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle!
Wir sind schon lange in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Online-Portale, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Netzwerke, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Benutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Web geregelt. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen soll.

Wir von MEDATA empfehlen daher, sich frühzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ zu beschäftigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nur so könnt Ihr Klarheit für Eure Erben und Euch selber schaffen und den digitalen Nachlass nach Euren Wünschen regeln.

Ihr habt noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer geeigneten Verschlüsselungssoftware? Sprecht uns bitte an, wir beraten Euch gerne: sales@itmedata.de

Zur Regelung des digitalen Nachlasses sprecht am besten den Anwalt Eures Vertrauens an.

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